Statuten

S A T Z U N G E N

DES
ÖSTERREICHISCHEN INGENIEUR-
UND
ARCHITEKTENVEREINES –
LANDESVEREIN KÄRNTEN (ÖIAV-LV KÄRNTEN)
Ein „FORUM DER TECHNIKER“
Im interdisziplinären Einsatz für WIRTSCHAFT – BILDUNG - WISSENSCHAFT

 

Zweck und Aufgaben des Vereins:

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Österreichischer Ingenieur- und Architektenverein, Landesverein Kärnten – Forum der Technik für Wirtschaft – Bildung - Wissenschaft“, abgekürzt „ÖIAV-LV KÄRNTEN“, und hat seinen Sitz in Klagenfurt. Als regionale Gliederung des Österreichischen Ingenieur- und Architektenvereines, abgekürzt ÖIAV, erstreckt er seine Tätigkeit auf das Gebiet des Bundeslandes Kärnten.

§ 2 Zweck

2.1) Der ÖIAV-LV KÄRNTEN ist ein gemeinnütziger Verein, der die sinngemäße, gefahrlose und für den Menschen nützliche Anwendung von Technologie und Technik fördern und den Missbrauch derselben verhindern soll. Durch interdisziplinären Einsatz soll die Allgemeinbildung in technisch-technologischer Hinsicht erhöht und die Weiterbildung von Technologen und Technikern nach dem Abschluss deren Ausbildung gefördert werden. Ebenso soll die Zusammenfassung der Angehörigen des Ingenieur- und Architektenstandes zur Förderung der technischen und baukünstlerischen Belange in wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller und gemeinnütziger Hinsicht sowie zur Wahrung gemeinsamer Interessen und zur Intensivierung des Erfahrungsaustausches erfolgen.

2.2) Der ÖIAV-LV KÄRNTEN strebt die sinngemäße und von Missbrauch freie Anwendung von Technologie und Technik an und verpflichtet seine Mitglieder in dieser Hinsicht zu besonderer Gewissenhaftigkeit, Pflichttreue und Rücksichtnahme auf die ökosozialen und menschlichen Belange.

2.3) Weiters soll der ÖIAV-LV KÄRNTEN durch die Aufnahme von Mitgliedervereinen eine Dachorganisation für alle mit Themenstellungen aus Technologie und Technik und der modernen technischen Zivilisation im weitesten Umfang beschäftigten Vereinigungen auf Landesebene bilden und ihre Interessen wahrnehmen.

2.4) Der ÖIAV – LV KÄRNTEN ist bestrebt, das Ansehen des „Technikerstandes“ im allgemeinen und insbesondere den Ingenieur- und Architektenstand in beruflicher, wissenschaftlicher und ethischer Hinsicht zu heben.

§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes

3.1) Der Vereinszweck soll einerseits durch die in § 2 angeführten ideellen Mittel und weiters durch Veranstaltungen und Maßnahmen zur Vertiefung und Erweiterung des Fachwissens sowie auch besonders der technisch-technologischen Allgemeinbildung und der Beziehung zwischen Mensch und den „Neuen Technologien“ durch Erfahrungsaustausch, Vorträge, Tagungen, Studienreisen und sonstige Veranstaltungen erreicht werden.

3.2) Auch die intensive Pflege der Beziehungen zu den Ausbildungsstätten für Technologie und Technik wie z.B. Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien, Forschungs-/Technologiezentren, Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalten, etc., sowie zu ausländischen Institutionen gleicher oder ähnlicher Ausbildungsstruktur ist anzustreben.

3.3) Weiters die Mitarbeit in internationalen technischen Organisationen und Vereinigungen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung, sowie aktive Beteiligung an deren Veranstaltungen.

3.4) Sowie die Erteilung von fachlichen Anregungen und Expertisen (Stellungnahmen) an Behörden, öffentliche Körperschaften und sonstige Interessierte aufgrund eigener Initiative oder Aufforderung.

3.5) Auch die Versorgung der lokalen Presse und lokaler Radio- und Fernsehstationen mit Nachrichten über neuartige Themenstellungen aus Technologie und Technik, deren Entwicklungs- und Gefahrenpotentiale, sowie aktuelle Hinweise über den Berufsstand des Technikers und der Nachwuchssituation ist von großer Bedeutung für eine Medienpräsenz und damit Akzeptanz der Gesellschaft.